Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Teilnehmende und Träger von Bildungsangebote, die von der Berliner SenASGIVA gefördert werden. Für den Verleih wird daher ein Nachweis für die Teilnahme an QfB, BAPP, ARRIVO BERLIN, Landesprogramm Mentoring (LPM), der Begleitung zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen (ESF FI9) oder FQ-MSA benötigt. Der Nachweis kann z.B. ein Weiterbildungsvertrag oder eine formlose Bestätigung des Trägers sein.
Die Verfügbarkeit der Laptops und Tablets wird bei uns online angezeigt. Ihr Wunschgerät ist noch verfügbar? Dann reservieren Sie es am besten noch heute!
Melden Sie sich gern über diese Website, per Telefon oder E-Mail. Wir reservieren Ihren Laptop oder Ihr Tablet und vereinbaren den Abholtermin.
Kommen Sie zum vereinbarten Termin zu uns nach Berlin Neukölln. Vor Ort unterschreiben Sie den Leihvertrag, wir protokollieren den Zustand des Gerät und Sie bekommen eine kurze Einweisung in das Gerät und seine Grundfunktionen.
Viel Erfolg mit Ihrem Gerät! Sie können es nun für Ihre Bildungsmaßnahme und Ihren Alltag nutzen. Nach Ablauf der Leihdauer geben Sie das Gerät an uns zurück. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie die hinterlegte Sicherheit zurück. Das Gerät wird bei uns zurückgesetzt, alle Daten werden gelöscht und bald wird es eine neue Person als Leihgerät in den Händen halten.
Berechtigt ist, wer an einer Weiterbildung, Qualifizierung oder Ausbildung teilnimmt, die vom Land Berlin (SenASGIVA) gefördert wird. Dies umfasst derzeit die folgenden Förderinstrumente:
Auch Bildungsträger können bei uns direkt Geräte ausleihen, mehr Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite für Bildungsträger.
Unser Projekt endet am 31.07.2025 – spätestens dann müssen die Geräte wieder vollständig bei uns sein.
Innerhalb des Projektzeitraums dürfen die Laptops und Tablets solange genutzt werden, wie Sie an einer der genannten Maßnahmen teilnehmen. Anschließend werden die Geräte zurückgegeben und kommen wieder in den Verleih an die nächsten Personen.
Berechtigungsnachweis
Möglich sind eine Teilnahmebescheinigung Ihres Trägers oder ein Weiterbildungsvertrag.
Angaben für den Vertrag
Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben: Name und Anschrift, Kontaktmöglichkeiten, Name und Dauer der Fortbildung. Wir nutzen diese Daten ausschließlich zur Erstellung des Leihvertrags sowie zur Kontaktaufnahme bei Fragen und zur Evaluation.
Personalausweis
Damit wir die Angaben überprüfen können, bringen Sie bitte einen Lichtbildausweis mit zum Termin.
Kaution oder Haftpflichtversicherung
Für größere Schäden benötigen wir eine Sicherheit. Möglich sind eine Versicherungspolice oder 50 € in bar.
Bereitstellungsgebühr
Für kleinere Reparaturen oder den Ersatzkauf von Zubehör benötigen wir eine durchschnittliche Summe von 20 €, vor Ort ist derzeit nur eine Barzahlung möglich.
Für den Verleih fallen nur einmal Kosten an: Zu Beginn wird eine Bereitstellungsgebühr von 20 € fällig, diese kann bar vor Ort bezahlt werden.
Für die Sicherheit der Geräte wird außerdem eine Kaution (50 €) hinterlegt, wenn keine Haftpflichtversicherung vorhanden ist. Die Kaution gibt es bei Rückgabe des Gerätes sofort zurück.
Für Träger gelten besondere Bedingungen, die wir hier nochmal zusammengefasst haben: Informationen für Bildungsträger
Wir haben keine Warte- oder Lieferzeiten, meist können Sie Ihr Gerät schon am Tag nach Ihrer Bestellung abholen.
Die regulären Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag, von 8 bis 16 Uhr, gern bleiben wir aber auch länger, sodass Sie Ihr Gerät nach der Aus- oder Weiterbildung abholen können.
Den Termin für die Abholung stimmen Sie am besten gleich telefonisch oder per E-Mail ab.
Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig.
Aus Sicherheitsgründen verwalten wir die Geräte zentral, d.h. bei uns ist erfasst, wer welches Gerät derzeit gem. Leihvertrag nutzt. Über die Software „OCS Client“ wird uns außerdem regelmäßig der Zustand des Gerätes übermittelt, z.B. bei Programmabstürzen oder erforderlichen Updates im Betriebssystem.
Was der OCS Client nicht kann: Persönliche Daten auf dem Gerät auslesen und übermitteln. Das bedeutet, wir können zu keinem Zeitpunkt einsehen, welche Webseiten aufgerufen werden oder welche Daten auf dem Gerät gespeichert sind.
Nach Rückgabe des Gerätes wird es zurückgesetzt und alle Daten ungesehen gelöscht. Achtung: Das heißt auch, dass wir später keine Daten wiederherstellen können. Bitte denken Sie daher unbedingt an eine eigene Datensicherung, BEVOR Sie das Gerät zurückbringen.
Zum Datenschutz gehört jedoch auch Ihr Nutzungsverhalten. Bitte achten Sie darauf, welche Programme, Apps oder Webseiten auf welche Daten zugreifen können.
Für diesen Fall hinterlegen Sie bei uns eine Sicherheit – entweder einen Nachweis über eine vorhandene Haftpflichtversicherung oder 50 € in bar. Sollten Sie das Gerät durch Eigenverschulden verlieren, müssen wir auf diese Sicherheit zurückgreifen.
Wir kümmern uns bei dem Verleih um alles, was dazu gehört: die Bestellung, Abholung, Vertragsausfertigung, Bezahlung und Abrechnung sowie die Rückgabe erfolgt unmittelbar durch unser Projektteam. Für Sie als Träger entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand, denn wir wissen: Die Umsetzung der Bildungsangebote steht für Sie im Fokus.
Mehr Informationen erhalten Sie auch auf unserer Seite für Bildungsträger.