Fragen und Antworten zum Verleih

Wie funktioniert der Verleih?

  • Berechtigung prüfen

    Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Teilnehmende und Träger von Bildungsangebote, die von der Berliner SenASGIVA gefördert werden. Für den Verleih wird daher ein Nachweis für die Teilnahme an QfB, BAPP, ARRIVO BERLIN oder FQ-MSA benötigt.

  • Verfügbares Gerät aussuchen

    Die Verfügbarkeit der Laptops und Tablets wird bei uns online angezeigt. Ihr Wunschgerät ist noch verfügbar? Dann reservieren Sie es am besten noch heute!

  • Gerät reservieren und Termin vereinbaren

    Melden Sie sich gern über diese Website, per Telefon oder E-Mail. Wir reservieren Ihren Laptop oder Ihr Tablet und vereinbaren den Abholtermin.

  • Gerät abholen

    Kommen Sie zum vereinbarten Termin zu uns nach Berlin Neukölln. Vor Ort unterschreiben Sie den Leihvertrag, wir protokollieren den Zustand des Gerät und Sie bekommen eine kurze Einweisung in das Gerät und seine Grundfunktionen.

  • Nutzung und Rückgabe

    Viel Erfolg mit Ihrem Gerät! Sie können es nun für Ihre Bildungsmaßnahme und Ihren Alltag nutzen. Nach Ablauf der Leihdauer geben Sie das Gerät an uns zurück. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie die hinterlegte Sicherheit zurück. Das Gerät wird bei uns zurückgesetzt, alle Daten werden gelöscht und bald wird es eine neue Person als Leihgerät in den Händen halten.

Wer darf Geräte ausleihen?

Berechtigt ist, wer an einer Weiterbildung, Qualifizierung oder Ausbildung teilnimmt, die vom Land Berlin (SenASGIVA) gefördert wird. Dies umfasst derzeit die folgenden Förderinstrumente: 

 

  • Berliner Ausbildungsplatzprogramm (BAPP)
  • Arrivo (z.B. Coaching)
  • Fachkräftesichernde Qualifizierung zum Nachholen des MSA (FQ MSA)
  • Qualifizierung für Beschäftigung (QfB)

 

Auch Bildungsträger können bei uns direkt Geräte ausleihen, mehr Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite für Bildungsträger.

Was muss ich zum Verleih mitbringen?

  • Berechtigungsnachweis

    Möglich sind eine Teilnahmebescheinigung Ihres Trägers oder ein Weiterbildungsvertrag.

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    Angaben für den Vertrag

    Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben: Name und Anschrift, Kontaktmöglichkeiten, Name und Dauer der Fortbildung. Wir nutzen diese Daten ausschließlich zur Erstellung des Leihvertrags sowie zur Kontaktaufnahme bei Fragen und zur Evaluation.

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    Personalausweis

    Damit wir die Angaben überprüfen können, bringen Sie bitte einen Lichtbildausweis mit zum Termin.

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    Kaution oder Haftpflichtversicherung

    Für größere Schäden benötigen wir eine Sicherheit. Möglich sind eine Versicherungspolice oder 50 € in bar.

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    Bereitstellungsgebühr

    Für kleinere Reparaturen oder den Ersatzkauf von Zubehör benötigen wir eine durchschnittliche Summe von 20 €, vor Ort ist derzeit nur eine Barzahlung möglich.

Wie viel kostet der Verleih?

Für den Verleih fallen nur einmal Kosten an: Zu Beginn wird eine Bereitstellungsgebühr von 20 € fällig, diese kann bar vor Ort bezahlt werden.

Für die Sicherheit der Geräte wird außerdem eine Kaution (50 €) hinterlegt, wenn keine Haftpflichtversicherung vorhanden ist. Die Kaution gibt es bei Rückgabe des Gerätes sofort zurück. 

 

Für Träger gelten besondere Bedingungen, die wir hier nochmal zusammengefasst haben: Informationen für Bildungsträger 

Wann kann ich mein Gerät abholen?

Wir haben keine Warte- oder Lieferzeiten, meist können Sie Ihr Gerät schon am Tag nach Ihrer Bestellung abholen.

Die regulären Öffnungszeiten sind Montag bis Mittwoch und Freitag, von 8 bis 14 Uhr, Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, gern bleiben wir aber auch länger, sodass Sie Ihr Gerät nach der Aus- oder Weiterbildung abholen können. 

Den Termin für die Abholung stimmen Sie am besten gleich telefonisch oder per E-Mail ab.

Datenschutz: Wer kann die Daten auf meinem Gerät einsehen?

Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig.

 

Aus Sicherheitsgründen verwalten wir die Geräte zentral, d.h. bei uns ist erfasst, wer welches Gerät derzeit gem. Leihvertrag nutzt. Über die Software „OCS Client“ wird uns außerdem regelmäßig der Zustand des Gerätes übermittelt, z.B. bei Programmabstürzen oder erforderlichen Updates im Betriebssystem.

 

Was der OCS Client nicht kann: Persönliche Daten auf dem Gerät auslesen und übermitteln. Das bedeutet, wir können zu keinem Zeitpunkt einsehen, welche Webseiten aufgerufen werden oder welche Daten auf dem Gerät gespeichert sind. 

 

Nach Rückgabe des Gerätes wird es zurückgesetzt und alle Daten ungesehen gelöscht. Achtung: Das heißt auch, dass wir später keine Daten wiederherstellen können. Bitte denken Sie daher unbedingt an eine eigene Datensicherung, BEVOR Sie das Gerät zurückbringen.

 

Zum Datenschutz gehört jedoch auch Ihr Nutzungsverhalten. Bitte achten Sie darauf, welche Programme, Apps oder Webseiten auf welche Daten zugreifen können. 

Was passiert, wenn ich das Gerät verliere?

Für diesen Fall hinterlegen Sie bei uns eine Sicherheit – entweder einen Nachweis über eine vorhandene Haftpflichtversicherung oder 50 € in bar. Sollten Sie das Gerät durch Eigenverschulden verlieren, müssen wir auf diese Sicherheit zurückgreifen. 

Welcher Aufwand entsteht für mich als Bildungsträger durch den Verleih?

Wir kümmern uns bei dem Verleih um alles, was dazu gehört: die Bestellung, Abholung, Vertragsausfertigung, Bezahlung und Abrechnung sowie die Rückgabe erfolgt unmittelbar durch unser Projektteam. Für Sie als Träger entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand, denn wir wissen: Die Umsetzung der Bildungsangebote steht für Sie im Fokus. 

 

Mehr Informationen erhalten Sie auch auf unserer Seite für Bildungsträger. 

„Second-Click. Technikverleih in Berlin“ ist ein Projekt der agens Arbeitsmarktservice gGmbH. 

Es wird gefördert aus Mitteln der SenASGIVA.